So finden Sie mich

Meine Praxis befindet sich in Bad Homburg im Schwedenpfad 18 im Erdgeschoss.

Behandlungsschwerpunkte

  • Ängste – Phobien, Panikattacken, Agoraphobien, Soziale Ängste, etc.
  • Psychosomatische Erkrankungen – hier insbes. Migräne, Spannungskopfscherzen,
    funktionelle Herz- und Magen-Darm-Beschwerden
  • Depressionen
  • Zwänge – Zwangsgedanken, Zwangshandlungen
  • Essstörungen – Bulimie, Magersucht, sonstige Essstörungen
  • Persönlichkeitsstörungen – Borderline-Störungen, Selbstunsicherheitsprobleme
  • Partnerschaftsprobleme

Kostenübernahme

Verhaltenstherapie ist neben der Tiefenpsychologie und der Psychoanalyse eine der 3 Richtungen  der Psychotherapie, die in Deutschland als Kassenleistung von den Gesetzlichen Krankenkassen und den Privaten Krankenversicherungen anerkannt sind. Seit 1999 dürfen sich nur noch solche Behandler „Psychotherapeuten“ nennen, die nach einem Studienabschluss als Arzt oder Diplom-Psychologe eine mehrjährige staatlich anerkannte Psychotherapie-Ausbildung absolviert haben und „approbiert“, d.h. von den jeweiligen Bundesländern anerkannt sind.Um mit den Krankenkassen abrechnen zu können, muss eine offizielle Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung vorliegen, erkennbar wie bei Kassenärzten an einer entsprechenden Abrechnungs-Nummer.

Gesetzliche Krankenversicherung

Nach Vorlage Ihrer Krankenkassen-Chipkarte (1 x pro Quartal) und einem haus- bzw. fachärztlichen Überweisungsschein – alternativ auch Zahlung der Praxisgebühr ohne Überweisungsschein – wird nach spätestens 5 probatorischen Sitzungen mit einem Psychotherapie-Antrag die Kostenübernahme seitens Ihrer Krankenkasse eingeleitet.

Private Krankenversicherung

Je nach Versicherungs-Unternehmen und abgeschlossenem Tarif gibt es unterschiedliche Regelungen. Bei Vorliegen einer Approbation des Therapeuten werden i.d.R. die Behandlungskosten übernommen. Die Abrechung erfolgt auf der Grundlage der geltenden Gebührenordnung (GOP bzw. GOÄ).

Beihilfe

Therapieantrag nach 5 nicht-genehmigungspflichtigen probatorischen Sitzungen für eine Kurzzeit- (10 Sitzungen) bzw. Langzeittherapie (40 Sitzungen).

Probatorische Sitzungen

In den bis zu 5 probatorischen Sitzungen werden Fragen der fachlichen Zuständigkeit Ihres Psychotherapeuten für Ihr Anliegen/Beschwerden und der möglichen Vorgehensweise geklärt – zudem prüfen Sie, ob Sie das notwendige Vertrauensverhältnis zum Therapeuten aufbauen können. Zu IGEL-Leistungen siehe Biofeedback.

Kontaktaufnahme / Terminvereinbarung

  • Sie erreichen mich ich in meiner Telefonsprechstunde Mo., Di. und Do. zwischen 14.00 und 15.00 Uhr unter der Telefonnummer: 06172 – 96 94 99
  • Sie hinterlassen eine Nachricht mit Ihrem Namen und Telefonnummer –
    dann rufe ich Sie baldmöglichst zurück
  • Oder Sie senden mir eine Email mit möglichst kurzer Beschreibung Ihres Anliegens an
    kontakt(at)praxis-saydjari.de