So finden Sie mich

Meine Praxis befindet sich in Bad Homburg im Schwedenpfad 18 im Erdgeschoss.

Behandlungsschwerpunkte

  • Ängste – Phobien, Panikattacken, Agoraphobien, Soziale Ängste, etc.
  • Psychosomatische Erkrankungen – hier insbes. Migräne, Spannungskopfscherzen,
    funktionelle Herz- und Magen-Darm-Beschwerden
  • Depressionen
  • Zwänge – Zwangsgedanken, Zwangshandlungen
  • Essstörungen – Bulimie, Magersucht, sonstige Essstörungen
  • Persönlichkeitsstörungen – Borderline-Störungen, Selbstunsicherheitsprobleme
  • Partnerschaftsprobleme

Kostenübernahme

Verhaltenstherapie ist neben der Tiefenpsychologie und der Psychoanalyse eine der 3 Richtungen  der Psychotherapie, die in Deutschland als Kassenleistung von den Gesetzlichen Krankenkassen und den Privaten Krankenversicherungen anerkannt sind. Seit 1999 dürfen sich nur noch solche Behandler „Psychotherapeuten“ nennen, die nach einem Studienabschluss als Arzt oder Diplom-Psychologe eine mehrjährige staatlich anerkannte Psychotherapie-Ausbildung absolviert haben und „approbiert“, d.h. von den jeweiligen Bundesländern anerkannt sind.Um mit den Krankenkassen abrechnen zu können, muss eine offizielle Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung vorliegen, erkennbar wie bei Kassenärzten an einer entsprechenden Abrechnungs-Nummer.

Gesetzliche Krankenversicherung

Nach Vorlage Ihrer Krankenkassen-Chipkarte (1 x pro Quartal), wird nach spätestens 3 psychotherapeutischen Sprechsstunden und bis zu 4 probatorischen Sitzungen mit einem Psychotherapie-Antrag die Kostenübernahme seitens Ihrer Krankenkasse eingeleitet.

Private Krankenversicherung / Beihilfe

Die Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen richtet sich nach dem jeweiligen Versicherungsunternehmen und dem individuell vereinbarten Tarif. In der Regel werden die Behandlungskosten bei vorliegender Approbation des Therapeuten übernommen. Die Abrechnung erfolgt gemäß der geltenden Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) bzw. Ärzte (GOÄ).

Auf Grundlage der Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), der Bundesärztekammer (BÄK), dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und den Beihilfeträgern vom 1. Juli 2024 besteht die Möglichkeit, im Anschluss an bis zu drei psychotherapeutische Sprechstunden und vier probatorische Sitzungen entweder eine Akutbehandlung mit bis zu 24 Sitzungen à 25 Minuten oder eine Kurzzeit-Verhaltenstherapie mit bis zu 48 Sitzungen à 25 Minuten durchzuführen.

Sprechstunden bzw. Probatorische Sitzungen

In diesen Sitzungen werden Fragen der fachlichen Zuständigkeit Ihres Psychotherapeuten für Ihr Anliegen/Beschwerden und der möglichen Vorgehensweise geklärt – zudem prüfen Sie, ob Sie das notwendige Vertrauensverhältnis zum Therapeuten aufbauen können.

Kontaktaufnahme / Terminvereinbarung

  • Sie erreichen mich ich in meiner Telefonsprechstunde Mo., Di. zwischen 13.00 und 14.00 Uhr und Do. zwischen 13.00 und 14.30 Uhr unter der Telefonnummer: 06172 – 96 94 99
  • Sie hinterlassen eine Nachricht mit Ihrem Namen und Telefonnummer –
    dann rufe ich Sie baldmöglichst zurück
  • Oder Sie senden mir eine Email mit möglichst kurzer Beschreibung Ihres Anliegens an
    kontakt(at)praxis-saydjari.de